Urteil Friedjörg Schultz Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Friedjörg Schultz
Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Friedjörg Schultz Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BGH vom 10.1.1968 – Az. h 176 wZ 4383/19
Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Friedjörg Schultz Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Gundemarie Köhler Zahnärzte Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.
In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Gundemarie Köhler Zahnärzte Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Friedjörg Schultz Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Friedjörg Schultz Spielwaren Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.
Urteil des BGH vom 10.1.1968
Aktenzeichen: 4 620 kB 1044/19
ZInsO 1957, 57895